Einen Gerichtsstreit gegen einen säumigen Schuldner gewonnen, einen rechtsgültigen Schuldtitel (= Vollstreckungstitel) erlangt und trotzdem sieht man als Gläubiger kein Geld, weil der Schuldner dem Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Vermögensauskunft angegeben hat, kein pfändbares Eigentum und auch kein Bargeld zu besitzen? Ein gewaltiges Ärgernis für jede betroffene Privatperson und genauso für Unternehmen, die mit wachsender Größe meist immer häufiger mit diesen Vorgängen in Berührung kommen. Nicht nur, dass man als Gläubiger kein Geld für erbrachte Leistungen, gelieferte Waren oder gewährte Darlehen erhält, man bleibt zusätzlich auch noch auf den Anwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten sitzen – siehe Zivilprozessordnung (ZPO), Buch 8: Zwangsvollstreckung. Dies kann IT-Dienstleister ebenso treffen wie private Autoverkäufer, Handwerker, Baufirmen, Möbellieferanten und viele, viele mehr.
Doch nicht immer entspricht eine Vermögensauskunft der Wahrheit: Schuldner verschweigen vorsätzlich, regelmäßig und systematisch Einkommen und Eigentum – Nebentätigkeiten, Renten, Unterhaltszahlungen, Firmenbeteiligungen, Immobilien, Kraftfahrzeuge oder, wie im nachfolgenden Fallbeispiel unserer Detektei in Düsseldorf, sogar werthaltige Wasserfahrzeuge. Unsere hervorragend vernetzten und einfallsreichen Rechercheure übernehmen für Sie die Vermögensermittlung in Schuldnerangelegenheiten jeder Art (u.a. auch Unterhaltsschulden und bei Insolvenzverfahren): 0211 9874 011-0.
Der Auftraggeber unserer Wirtschaftsdetektei in Düsseldorf, Herr Bocholt, war Opfer der oben beschriebenen Umstände geworden: Einen hochwertigen Artikel gegen eine fünfzigprozentige Anzahlung an den Schuldner verkauft, den Artikel ausgeliefert, niemals die Restzahlung erhalten, alle Mahnungen blieben unbeachtet, den Prozess gewonnen und nach der Zwangsvollstreckung doch mit leeren Händen dastehend. Durch eigene Recherchen im Umfeld des Schuldners erlangte Herr Bocholt allerdings nach der Abgabe der Vermögensauskunft den Tipp, dass ein Boot, das der Schuldner nachweislich besessen hatte, nicht – wie in der Vermögensauskunft angegeben – zur Verrechnung einer weiteren Darlehensforderung an einen anderen Gläubiger übergeben worden war, sondern bei einem Unternehmen in Duisburg eingelagert wurde und sich nach wie vor im Besitz des Schuldners befand. Unsere qualifizierten Detektive in Düsseldorf sollten nun den Lagerort dieses pfändbaren Sachguts ermitteln und einen Nachweis über die tatsächlichen Besitzverhältnisse sichern.
Die Ermittlungen unserer Detektei in Düsseldorf unterteilten sich grob in zwei Maßnahmen: erstens die Vorrecherche bei diversen Bootshändlern und -herstellern sowie Pfandhäusern, Lagerhallen und allgemeinen Verkaufsvermittlern aus der Region, um das betreffende Boot ausfindig zu machen, und anschließend die Klärung der Eigentumsverhältnisse, sobald das Boot gefunden sein würde. Wie man sich vorstellen kann, bedarf eine solche Suche großen Aufwands, viel Geduld und geistiger Frische; das Telefonohr läuft heiß, Legenden müssen individuell an die jeweiligen Ansprechpartner angepasst werden, situatives Reagieren ist notwendig, genauso wie die Schnellanalyse des Gesprächspartners und die entsprechende Anpassung der Vorgehensweise in Sekundenschnelle. Zudem konnten viele Prüfungen nicht telefonisch abgeklärt werden, sondern mussten vor Ort geschehen, dazu zählte auch eine ganze Reihe falscher Fährten. Schließlich jedoch wurden unsere Privatdetektive aus Düsseldorf fündig.
Am Lagerplatz des gesuchten Bootes vereinbarten zwei unserer Ermittler einen Besichtigungstermin; sie traten dabei als vorgebliche Kaufinteressenten an dem Wasserfahrzeug auf, das der Händler gegen Provision vermittelte. Zum Termin wurden die Detektive von einem Mitarbeiter in Empfang genommen und zum Objekt geführt. Leider lieferte der Herr bei seiner Führung nur spärliche Informationen, offenbar hatte er sich nicht gut auf das Verkaufsgespräch vorbereitet. Das Boot werde auf Kommission verkauft und lagere hier bereits seit fast zwei Jahren.
Nach nicht einmal einer Viertelstunde ließ er unsere Wirtschaftsdetektive in Düsseldorf allein auf dem Objekt, damit diese sich in Ruhe umsehen könnten, und gab ihnen den Hinweis, dass er im Anschluss in seinem Büro anzutreffen sei. Auf diese Art konnten die legendiert auftretenden Privatermittler die Bootsnummer ausfindig machen – sie stimmte mit der Kennung des angeblich an einen weiteren Gläubiger abgetretenen Wasserfahrzeugs überein. Im Innenraum befanden sich diverse Ordner, aus denen Versicherungsunterlagen, Kaufverträge, Eigentumsnachweise sowie die Beauftragung des Verkaufsvermittlers durch Herrn Bocholts Schuldner hervorgingen – unsere Detektei aus Düsseldorf hatte also alles, was sie brauchte. Die Ermittler erstellten Fotokopien der Unterlagen und klärten im Nachgang über den Versicherungsträger ab, dass das Boot nach wie vor über den Schuldner lief sowie dass zu keiner Zeit eine Ummeldung auf eine dritte Person erfolgt war. Anhand der demgemäß ermittelten Beweise konnte Herr Bocholt die Pfändung des Bootes veranlassen und erhielt auf diese Weise über 90 % seiner Gesamtorderung zurück (inkl. Anwalts-, Gerichts-, Vollstreckungs- und Detektivkosten).
Übrigens: Als Gläubiger eines (vorgeblich) zahlungsunfähigen Schuldners fühlt man sich zwar häufig machtlos, doch neben der zivilrechtlichen Schiene gibt es auch noch strafrechtliche Möglichkeiten, eine widerfahrene Ungerechtigkeit zu sühnen. Ist ein Schuldner nachweislich bereits bei der Eingehung eines Vertrages oder absehbar zum Zeitpunkt der Fälligkeit daraus resultierender Verpflichtungen nicht in der Lage, selbigen nachzukommen, täuscht er seinen Vertragspartner auf diese Weise vorsätzlich, sprich: Er betrügt ihn. Folglich bleibt Ihnen als Gläubiger in diesen Fällen nicht nur der zivilrechtliche Weg, sondern auch der Gang zur Polizei, stehen doch auf den Straftatbestand des Betruges (§ 263 StGB) immerhin bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Tipp: Unter Polizeikräften wie auch unter Staatsanwälten ist die unsägliche Marotte weit verbreitet, Opfer von Straftaten, die gleichzeitig zivilrechtliche Interessen verfolgen, wegen des vorgeblich fehlenden öffentlichen Interesses abzuweisen. Lassen Sie sich davon nicht hindern, sondern widersprechen Sie einer etwaigen Einstellung des Verfahrens – notfalls bis zur höchsten Instanz. Mehr als Porto und ein wenig Tipparbeit für die Widerspruchsbegründung kostet Sie das nicht. Lassen Sie sich nicht abspeisen! Gerne berät Sie unsere Wirtschaftsdetektei in Düsseldorf bei der Durchsetzung Ihres Anliegens (0211 9874 011-0), allerdings weisen wir explizit darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt.
Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.
*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Düsseldorf bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.