Als rechtliche Ermittlungsgrundlage dient der Ermittlungsvertrag, der zwischen Ihnen und der Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf geschlossen wird. Hierbei handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, in dem konkret die Detektiv-Honorare, der Zweck der Beauftragung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Düsseldorfer Detektei festgelegt werden.
Grundsätzlich können Verträge zwar auch mündlich rechtskräftig geschlossen werden, doch bis auf seltenste Ausnahmen (Gefahr in Verzug) bestehen wir auf dem Vorliegen eines unterschriebenen schriftlichen Ermittlungsvertrages, bevor wir tätig werden. Außerdem müssen unsere Auftraggeber eine branchenübliche Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung leisten.
Vor Vertragsabschluss muss in jedem Falle das berechtigte Interesse nach § 29 (2) BDSG an der Ausführung der investigativen Tätigkeit unserer Detektive aus Düsseldorf gegeben sein, das heißt, dass bspw. bei einem Verkehrsdelikt, bei dem Ihr Fahrzeug beschädigt wurde und der Verursacher flüchtig ist, ein berechtigtes Interesse vorliegt, jedoch nicht, wenn jemand Sie aus einem Kfz heraus anlächelt und Sie zur Kontaktaufnahme die Anschrift ermitteln lassen möchten.
Der Vertrag, den Sie nach Feststellung des berechtigten Interesses mit der Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf schließen, ist transparent, nachvollziehbar und detailgenau. Er birgt folglich keine bösen Überraschungen. Das
Honorar unserer Detektive wird im Normalfall nach Stunden abgerechnet, da wir nicht auf der Basis von Erfolgsgarantien und Erfolgszahlungen arbeiten. Denn nur ein
unabhängig erbrachtes Beweisdokument ist auch vor Gericht als objektiver Beweis glaubhaft und verwertbar. Ebenfalls werden im Vertrag die voraussichtlich benötigten Ermittler und
die einzusetzende Technik fixiert, darüber hinaus auch ein von Ihnen ggf. festgelegtes Zeit- und/oder Kostenlimit.