Laut des im Dezember 2015 veröffentlichten Bayrischen Rechts- und Verwaltungsreports befand sich in Bayern ein überraschend hoher Anteil der inhaftierten Kriminellen wegen Unterschlagung und Diebstahl im Strafvollzug – insgesamt 20,9 % machten die größte Deliktgruppe aus. Auch im Rest der Republik sind die Zahlen ähnlich: Im Jahr 2014 waren von 129.176 Straftätern in Nordrhein-Westfalen 30.979 wegen Diebstahl und Unterschlagung verurteilt worden, damit also sogar fast 24 %.
In einer Studie über Wirtschaftskriminalität aus dem Jahr 2014 fürchteten 91 % der befragten Unternehmensleiter bereits geschädigter Firmen und 55 % der bisher ungeschädigten Unternehmen Diebstahl und Unterschlagung von Seiten ihrer Mitarbeiter am meisten. Auch die weltweit in 5000 Unternehmen sämtlicher Größen und Branchen geführte Studie „Global Economic Crime Survey 2014“ kommt zu dem erschreckenden Ergebnis, dass Untreue und Unterschlagung 69 % der in den Unternehmen begangenen Straftaten ausmachten. Immer mehr Unternehmensleitungen fühlen sich daher und aufgrund herber interner Verluste gezwungen, die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf zu engagieren, wenn sich der Verdacht der Unterschlagung gegen einzelne oder mehrere Angestellte nicht mehr von der Hand weisen lässt: 0211 9874 011-0.
Schadenssummen im sechsstelligen Bereich bei den Ermittlungen unserer Detektive aus Düsseldorf
Anhand der oben genannten hohen Zahlen und Prozentsätze lässt sich erahnen, dass straffällige Arbeitnehmer über ein gewisses Sicherheitsgefühl bei der Begehung ihrer Delikte gegen den Arbeitgeber verfügen müssen. Viele sind sich nicht einmal einer Schuld, geschweige denn einer Straftat bewusst, auch weil der "Musterdieb" nur kleine Summen oder unauffällige Bürogegenstände entwendet. Häufig fallen kleinere Diebstähle nicht auf, da sie im Gesamtumsatz eines mittelständischen Unternehmens untergehen können; sie sind jedoch trotzdem keine Kavaliersdelikte, wie man anhand der vor einigen Jahren in der Presse oft diskutierten Fälle einiger Angestellter beobachten konnte, die teilweise nur einzelne Pfandbons oder ein belegtes Brötchen eingesteckt hatten.
Diese geringfügigen Eigentumsdelikte in einem personenstarken Betrieb vollständig abzustellen, ist leider nahezu unmöglich. Allerdings gibt es auch deutlich schadhaftere Fälle einer regelmäßigen und genauestens geplanten Unterschlagung in mittelständischen Unternehmen, die teilweise Schäden in Millionenhöhe nach sich ziehen können und auch bei den Ermittlungen unserer Wirtschaftsdetektive in Düsseldorf bereits in sechsstellige Höhen gingen.
Was eigentlich ist Diebstahl und was Unterschlagung?
StGB § 246 Unterschlagung:
- (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
- (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
- (3) Der Versuch ist strafbar.
StGB § 242 Diebstahl:
- (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- (2) Der Versuch ist strafbar.
Die Schwere der Tat kann unter anderem durch gewerbsmäßiges Handeln, bandenmäßige Organisation oder auch die Beschaffenheit des gestohlenen oder unterschlagenen Gegenstandes erhöht werden – ist die Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte, erwartet den Täter ein höheres Strafmaß. Gerade unter Berücksichtigung dieser strafrechtlichen Konsequenzen willigen viele durch die Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf überführte Arbeitnehmer in die Unterzeichnung eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit damit verbundener Rückzahlungserklärung für die entstandenen Schäden ein, schließlich liegt es im Ermessen des Tatopfers, eine Straftat zur Anzeige zu bringen – bei gütlicher Einigung sehen viele davon ab.
Vereinfacht: Diebstahl = wegnehmen, Unterschlagung = einbehalten
Zwischen Diebstahl und Unterschlagung zu unterscheiden, ist auf den ersten Blick nicht leicht, wenn man sich nicht mit den juristischen Fachtermini auskennt. In Hinblick auf das zu erwartende Strafmaß und die genauen rechtlichen Grundlagen gibt es nicht unerhebliche Unterschiede, weswegen die Wirtschaftsdetektive der Aaden Detektei Düsseldorf gerne bei einer genaueren Unterscheidung helfen:
Bei einem Diebstahl handelt es sich um einen Akt, der eine fremde Sache aus dem ursprünglichen Gewahrsam bricht und einen neuen eigenen Gewahrsam mit rechtswidriger Zueignungsabsicht begründet, also zum Beispiel bei der Entwendung eines Portemonnaies aus der Tasche eines Fremden. Eine Unterschlagung tritt zutage, wenn man eine fremde Sache rechtswidrig einbehält, sie also nicht „wegnimmt“, sondern bereits „besitzt“ bzw. nutzt, und die Herausgabe an den Eigentümer aktiv oder passiv verweigert. Unter Umständen ist dieser Tatbestand auch dann erfüllt, wenn das vermeintliche Eigentum an dieser Sache nach außen hin kommuniziert wird, z. B. bei einem Angestellten, der Büromaterial an einen Dritten weitergibt, obwohl es ihm nur zur zweckbestimmten Nutzung zur Verfügung gestellt worden ist.
Während bei einem nachgewiesenen Diebstahl eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren auf das Entwenden einer fremden Sache steht, ist bei einer Unterschlagung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von drei Jahren angedacht. Bei der Zueignung einer fremden Sache, die dem Täter tatsächlich ausdrücklich selbst zur Verwahrung anvertraut wurde, kann sich das Strafmaß allerdings sogar auf fünf Jahre Freiheitsstrafe belaufen, weil unter Umständen der Aspekt der Veruntreuung von Geldern, Mieten, Gegenständen etc. hinzukommt, z. B. wenn eine Kassiererin im Supermarkt das ihr anvertraute Geld in der Geldkassette an sich nimmt und es sich damit zueignet oder wenn ein Hausverwalter die ihm zugewiesene Miete teils oder ganz einbehält, anstelle sie dem Hauseigentümer zukommen zu lassen. Einfach gesagt handelt es sich bei einem Diebstahl um das bewusste Wegnehmen, Entfernen oder Wegbringen einer fremden Sache, während bei einer Unterschlagung fremde Dinge denjenigen Personen vorenthalten werden, denen sie eigentlich gehören. Die Aaden Detektive Düsseldorf stehen selbstredend für den gerichtsfesten Nachweis beider Delikte zur Verfügung: info@aaden-detektive-duesseldorf.de.
Unterschlagung im Unternehmen: Woran erkennt man sie, was kann man tun? Beratung durch Detektive.
Selbstredend ist es trotz allen Vertrauens, das man seiner Belegschaft im besten Falle entgegenbringt, wichtig, im eigenen Unternehmen stets die Augen und Ohren offen zu halten, um frühzeitig reagieren zu können, wenn eine Unterschlagung zutage tritt oder sich zumindest Verdachtsmomente einstellen – denn ein Delikt kommt erfahrungsgemäß selten allein! In den oben genannten Beispielen der Unterschlagung eines Pfandbons und eines einzelnen Brötchens wurde sehr hart durchgegriffen und ein Exempel statuiert. Ob das angesichts der Schadenshöhe notwendig ist, muss jeder Unternehmer für sich selbst entscheiden. Geht es aber um empfindliche, fortgesetzte Eigentumsdelikte zum Schaden des Betriebs, muss nicht nur zwingend gegen den oder die Täter vorgegangen werden, sondern es ist auch ratsam, den anderen Mitarbeitern zu zeigen, dass man sich nicht auf der Nase herumtanzen lässt – die Aaden Detektei Düsseldorf hilft dabei. Im "Brötchen-Fall" ging es der betroffenen Firma um das Prinzip eines reibungslosen Arbeitsablaufs und einer konsequenten und ausnahmslosen Verfolgung widerrechtlicher Handlungen. Das ist vollständig legitim, denn ein verletztes Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers in seine Belegschaft sorgt mitunter für viel böses Blut und für Rückgänge in der Produktivität.
Auch das Bundesarbeitsgericht sieht eine fristlose Kündigung in Fällen wie diesen aufgrund des schweren Vertrauensbruches als rechtens an, rät aber zu einer Interessenabwägung, wie im Fall der Pfandbon-Unterschlagung einer seit 38 Jahren im Unternehmen angestellten Mitarbeiterin. Um jedoch überhaupt eine gerichtliche Strafverfolgung anleiern zu können, fehlen oft gerichtsfeste Beweise oder Dokumentationen der strafbaren Handlungen.
Fallspezifische Beratung bei Eigentumsdelikten
Wenn in einem Unternehmen immer wieder Büroartikel, elektronische Geräte, Auslieferungsware oder, in einem der schlimmsten Fälle, den Angestellten anvertraute größere Geldsummen verschwinden bzw. nicht ihrem eigentlichen Zweck zugeführt werden, so ist es spätestens dann an der Zeit, die Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf für eine genaue Überprüfung der Arbeitsabläufe zu engagieren: 0211 9874 011-0.
Durch Observationen einzelner Mitarbeiter kann eine Unterschlagung oder Veruntreuung durch die Düsseldorfer Privatdetektive der Aaden gerichtsfest nachgewiesen werden. Wie in Ihrem Einzelfall genau vorzugehen ist, prüfen wir individuell bei der Auftragsbesprechung und beziehen Sie selbstverständlich in unsere Maßnahmen ein.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Düsseldorf
Elisabethstraße 11
D-40217 Düsseldorf
Telefon: 0211 9874 011-0
Fax: 0211 9874 011-9
E-Mail: info@aaden-detektive-duesseldorf.de
Web: https://www.aaden-detektive-duesseldorf.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824
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